Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Veranstaltungen (Vorträge, Seminare, Workshops und Moderationen) mit Dr. Joachim Schlosser

  1. Das vereinbarte Honorar versteht sich – soweit nicht explizit anders angeboten – zzgl. Reisekosten, ggf. Reisekosten für Briefinggespräch.
  2. Die erforderliche Technik (Lautsprecheranlage, Mikrofon, Flipchart etc.) wird wie im Vorfeld abgesprochen vom Veranstalter gestellt.
  3. Die Rechnungsstellung für das Vertragshonorar, die Spesen und Reisekosten erfolgt nach dem Veranstaltungsdatum.
  4. Bei einer Stornierung des Auftrages seitens des Auftraggebers bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn werden 30% des Honorars fällig. Bei einer späteren Stornierung wird das volle Honorar fällig. 70 % der Stornokosten werden dem Veranstalter für zukünftige Veranstaltungen gutgeschrieben, wenn diese innerhalb 12 Monaten nach Stornokostenrechnungstellung durchgeführt werden.
  5. Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch Dr. Joachim Schlosser wegen höherer Gewalt, Unfall oder Krankheit nicht eingehalten werden, entstehen auf keiner Seite Forderungen. Beide Seiten, Veranstalter und Dr. Joachim Schlosser, übernehmen jene Kosten, die auf ihrer Seite entstanden sind. Eine gegenseitige Verrechnung oder Aufrechnung ist nicht möglich.
  6. Anreise und Unterkunft des Redners. Reisekosten sind alle Kosten, die entstehen, damit ein Redner einen Vortrag wahrnehmen kann. Ist der Vortragstermin zeitlich so festgelegt, dass der Redner am gleichen Tag nicht mehr zurückreisen kann, oder besteht der Veranstalter auf einer Anreise am Vorabend, so übernimmt der Veranstalter die Hotelkosten und verpflichtet sich, in Kleinstädten das am Ort bestmögliche Hotel, in Großstädten ein für Geschäftsreisen übliches Hotel zu buchen. Zu den Hotelkosten zählen die Übernachtungskosten, Minibar, WLAN, und die Kosten für ein Frühstück. Weitere Auslagen hat der Redner selbst zu tragen. Erfolgt die An- und Abreise mit dem PKW, so werden pro km bis zu Euro 1,00 berechnet. Ist ein Veranstaltungsort mit dem Flugzeug oder der Bahn schlecht zu erreichen, so organisiert der Veranstalter eine PKW-Abholung oder übernimmt die Kosten für einen Fahrdienst.
  7. Dr. Joachim Schlosser reist in der Regel mit der Bahn bzw. mit dem Flugzeug an. Es werden die tatsächlich angefallenen Kosten weiterberechnet, vorausgesetzt, es sind keine Sondervereinbarungen getroffen worden. Bei Zugfahrten buchen wir die 1. Klasse, bei Flügen in der Regel die Business-Klasse. Abweichungen werden mit dem Kunden/Auftraggeber abgesprochen. Vergünstigungen z.B. bei Benützung der Bahn Card oder ein Nachlass bei bestimmten Hotelunternehmen, geben wir an unsere Kunden weiter.  Sollte auf Wunsch des Kunden eine Redner-Betreuung für die Veranstaltung nötig sein, so übernimmt der Veranstalter / Kunde die Reisekosten für diese Begleitperson.
  8. Vortragsmanuskript und technische Aufzeichnung: Ein Rechtsanspruch auf ein Vortragmanuskript bzw. eine schriftliche Vortragseinführung besteht nicht. Individuelle Absprachen sind möglich. Die technische Aufzeichnung eines Vortrags durch den Veranstalter bedarf der Zustimmung des Redners. Dies gilt entsprechend für Übertragungen in Hörfunk, Fernsehen und Film.
  9. Gestaltungsfreiheit: Der Redner unterliegt keiner Weisung durch den Veranstalter bezüglich Vortragsinhalte und geäußerten Meinungen.